Nutzungsbedingungen
Um die sichere Verwendung des Kinderlandes “PLANET LOLLIPOP” für alle zu ermöglichen, bedarf es der Einhaltung klarer Regeln. Bitte lesen Sie folgende wichtige Informationen und sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, bevor diese die Spielanlage PLANET LOLLIPOP betreten.
- PLANET LOLLIPOP wird von den Österreichischen Kinderfreunden – Region Innviertel betrieben und ist eine Kinderbetreuungseinrichtung (“Einrichtung“) für die stundenweise Betreuung von Kindern der Kundinnen und Kunden des Shopping Centers.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Betreuungsverhältnisse zwischen den Österreichischen Kinderfreunden – Region Innviertel und den Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigten (“Aufsichtsperson“), die die Einrichtung für die zeitweise Betreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen.
- Neukunden müssen beim erstmaligen Besuch ein Registrierungsformular ausfüllen, in dem alle erforderlichen Daten des Kindes und der Aufsichtsperson erfasst werden. Bei weiteren Besuchen ist keine erneute Ausfüllung des Registrierungsformulars notwendig, sofern keine Änderungen an den hinterlegten Daten vorliegen. Bei der Erstanmeldung ist für den Altersnachweis des Kindes ein Ausweis (zB E-Card des Kindes) vorzulegen.
- Bei jedem Besuch von PLANET LOLLIPOP kommt ein neuer Betreuungsvertrag zwischen den Österreichischen Kinderfreunden – Region Innviertel und der Aufsichtsperson zustande.
- Die jeweils am Tag des Vertragsabschlusses im PLANET LOLLIPOP ausgehängten Nutzungsbedingungen sind maßgeblich und bindend für das Betreuungsverhältnis.
- Die Nutzungsbedingungen sind im Eingangsbereich von PLANET LOLLIPOP deutlich sichtbar ausgehängt und jederzeit einsehbar.
- Die Nutzung der Spielanlage ist Kindern ab 3 Jahren bis maximal 10 Jahren (“Kinder“) für maximal 3 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten durchgehend gestattet.
- Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten sind dem Aushang im Bereich des Empfangs zu entnehmen.
- Der Zutritt zum Spielbereich ist ausschließlich Kindern und dem Personal von PLANET LOLLIPOP gestattet. Erwachsene Personen sind vom Zutritt ausgeschlossen, es sei denn, sie nehmen an ausdrücklich als solche gekennzeichneten “Spezialveranstaltungen” teil.
- Nur volljährige Aufsichtspersonen dürfen Kinder an das Personal von PLANET LOLLIPOP übergeben. Bei der Übergabe erhalten die Aufsichtspersonen einen Abholschein, welcher bei der Abholung des Kindes vorzulegen ist. Die Aufsichtsperson muss während der Betreuungszeit jederzeit im Shopping Center (oder in unmittelbarer Nähe) sein. Die Abholung des Kindes erfolgt nur durch die Person, die das Kind übergeben hat, oder durch eine von dieser im Voraus benannte abholberechtigte Person (mit Angabe von Name und Geburtsdatum). Die abholberechtigte Person ist verpflichtet, ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu bestätigen und den Abholschein vorzuzeigen.
- Die Abholung muss min. 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten des PLANET LOLLIPOPs erfolgen. An besuchsintensiven Tagen (Wochenende, schulfreie Tage und Ferien) sind entsprechende Wartezeiten beim Check-In und Check-Out einzuberechnen.
- Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, das Personal von PLANET LOLLIPOP über sämtliche spezielle Bedürfnisse des Kindes, einschließlich Allergien und bestehenden Krankheiten, zu informieren. Kindern, die eine ansteckende Krankheit haben, eine medikamentöse Behandlung benötigen oder einen Gips tragen, ist der Aufenthalt im PLANET LOLLIPOP untersagt. Die Entscheidung obliegt dem diensthabenden Personal von PLANET LOLLIPOP.
- Das Personal von PLANET LOLLIPOP muss in der Lage sein, sich verbal mit dem Kind zu verständigen, und das Kind muss ebenfalls fähig sein, seine Bedürfnisse verbal an das Personal zu kommunizieren, insbesondere wenn es Hilfe benötigt. Kann diese gegenseitige Verständigung nicht gewährleistet werden, ist diesem Kind ein Aufenthalt im PLANET LOLLIPOP nicht gestattet. Diese Entscheidung obliegt dem diensthabenden Personal von PLANET LOLLIPOP.
- Die Kosten für die Benutzung von PLANET LOLLIPOP sind bei der Abholung des Kindes zu entrichten. Ein Verweis des Kindes aus dem PLANET LOLLIPOP aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen befreit die Aufsichtsperson bzw. die abholende Person nicht von der Entrichtung des Eintrittsgeldes.
- Für die Dauer von Reinigungs- oder Wartungsarbeiten kann die Einrichtung oder einzelne Spielstationen vorübergehend gesperrt werden. Ein (teilweiser) Anspruch auf Ersatz des Eintrittsgeldes für eine außer Betrieb gesetzte Spielstation besteht nicht. Ein kurzzeitiger oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen berechtigt nicht zu einer Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
- Die Einrichtungen und Spielgeräte sind möglichst schonend und pfleglich zu behandeln. Unzumutbare Störungen, Belästigungen oder Gefährdungen von anderen Nutzern des PLANET LOLLIPOP sind unbedingt zu vermeiden. Die Spielanlagen müssen so benutzt werden, dass weder die eigene Sicherheit noch die anderer Nutzer gefährdet und keine Sachbeschädigungen verursacht werden. Die Österreichischen Kinderfreunde – Region Innviertel übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Regeln resultieren. Die Österreichischen Kinderfreunde – Region Innviertel behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, von der weiteren Nutzung der Einrichtung auszuschließen.
- Den Anweisungen des Personals von PLANET LOLLIPOP ist stets Folge zu leisten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Sicherheit der Spielgeräte wird durch regelmäßige Überprüfungen und Wartungen sichergestellt. Sie entsprechen den höchsten Sicherheitsanforderungen, wurden vom TÜV überprüft und werden gemäß den Herstellervorgaben gewartet. Um die Sicherheit zu erhöhen, ist jeder Nutzer verpflichtet, die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen zu benutzen und die Hinweis- sowie Gebotsschilder zu beachten.
- Die Österreichischen Kinderfreunde – Region Innviertel übernehmen keine Haftung für Vermögensschäden, es sei denn, solche Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln von den Österreichischen Kinderfreunden – Region Innviertel oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht.
- Die folgenden Gegenstände sind im PLANET LOLLIPOP nicht erlaubt:
- Harte, spitze oder lose Gegenstände
- Mitgebrachte Spielzeuge
- Lebensmittel
- Feuer, offenes Licht, insbesondere pyrotechnische Gegenstände
- Rollerblades, Skateboards oder sonstige Fahrgeräte
- Sonstige Gegenstände, die eine Gefährdung der eigenen Person, anderer Benützer sowie Beschädigungen von Sachen hervorrufen können
- Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
- Die Benützungshinweise sowie die geltenden Räumungsvorschriften im Brandfall müssen stets beachtet werden. Im Brandfall oder anderen Notfällen ist den Anweisungen des Personals von PLANET LOLLIPOP unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Evakuierung wird das Personal von PLANET LOLLIPOP die Kinder sicher zum Sammelplatz bringen, welcher im Evakuierungsplan detailliert ausgewiesen ist (siehe Planaushang zum Evakuierungsplan).
- Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder in PLANET LOLLIPOP begrenzt. Das Personal von PLANET LOLLIPOP behält sich das Recht vor, situationsbedingt einen temporären Aufnahmestopp zu verhängen. Je nach Auslastung der Einrichtung und abhängig von den individuellen Betreuungsanforderungen wird entschieden, ob Kinder mit speziellen Bedürfnissen zusammen mit ihrer Aufsichtsperson aufgenommen werden können.
- Die Österreichischen Kinderfreunde – Region Innviertel behalten sich das Recht vor, Kindern ohne Angabe von Gründen oder bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen die Nutzung der Einrichtung zu verwehren.
- Im PLANET LOLLIPOP herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
- Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, übernehmen die Österreichischen Kinderfreunde – Region Innviertel keine Haftung.
- Wenn begründete Sorge besteht, dass sich ein Kind nicht wohlfühlt oder die Nutzungsbedingungen nicht einhält, wird die Aufsichtsperson des Kindes umgehend kontaktiert, um das Kind abzuholen. Die Aufsichtsperson muss zu diesem Zweck während des gesamten Aufenthalts des Kindes im PLANET LOLLIPOP durchgehend im Shopping Center (oder in unmittelbarer Nähe) anwesend und telefonisch erreichbar sein.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sich als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.
Stand: April 2024